Informationen zur Erhaltungssatzung für Ebringen

In Ebringen wird derzeit viel über die geplante Erhaltungssatzung für unseren historischen Ortskern diskutiert. Dabei wird deutlich, dass seitens der Bürgerinnen und Bürger große Unsicherheit, diffuse Ängste und ein enormer Informationsbedarf bestehen. Diesem Bedürfnis möchten wir hier auf unserer Website nachkommen, die wir nach und nach mit Informationen und Fakten zu diesem für den Erhalt unseres historischen Ortsbildes wichtigen Satzung befüllen wollen. 

Wir wünschen uns hierzu viele aufmerksame, interessierte und aufgeschlossene Leserinnen und Leser.

 

Wieso beschäftigen sich Verwaltung und Gemeinderat mit einer Erhaltungssatzung?

Entwicklung seit 2018

Auslöser

Bauvoranfrage vom 28. Juni 2018

Am 28. Juni 2018 stand eine Bauvoranfrage zum Flurstück 171 (Schönbergstraße 70, Ecke Schönbergstraße/Friedhofstraße) auf der Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatssitzung.

Grundsatzbeschluss

für eine Erhaltungssatzung nach §172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB

Der Gemeinderat fasst diesen Grundsatzbeschluss einstimmig und  beauftragte die Verwaltung, eine solche auszuarbeiten bzw. ausarbeiten zu lassen.

Weitere Entwicklung

Durch Pandemie und Wechsel an der Verwaltungsspitze geriet die Satzung aus dem Fokus.

Bei der Klausurtagung im Hofgut Himmelreich am 22.10.22 sprach sich der Gemeinderat dafür aus, über die Erhaltungssatzung, insbesondere über den räumlichen Geltungsbereich, mit dem beauftragten Planungsbüro FSP Stadtplanung weiter zu beraten.

Demnächst noch mehr zu den Themen Erhaltungssatzung,  Bebauungsplan und Vorkaufsrecht.

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© Frauenliste Ebringen 2014