Weitere Entwicklung und Aufstellungsbeschluss

Vorläufiger Entwurf Erhaltungssatzung
23-03-21 Satzungstext und Begründung Er[...]
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Da bald darauf eine Bauvoranfrage zum Abriss eines Wohnhauses und Neubau eines größeren Mehrfamilienhauses an der Ecke Talhauser Straße/Dürrenbergstraße eintraf, wurde aufgrund der Dringlichkeit zunächst ein Bebauungsplan für die Talhauser Straße angegangen. Durch die Corona-Jahre und den Wechsel im Bürgermeister- und Hauptamt war dann die Erhaltungssatzung aus dem Fokus geraten. Nachdem dann das Anwesen Schönbergstraße 25 beim unteren Dorfbrunnen an einen Bauträger veräußert worden war, kam das Thema Erhaltungssatzung am 27.04.2023 wieder auf die Tagesordnung. Die fsp Stadtplanung erläuterte das Verfahren und den Satzungsentwurf. Zur Information der Gemeinderäte hatte am 17.3. eine sehr aufschlussreiche Ortsbegehung stattgefunden, bei der Jürgen Schill von der fsp Stadtplanung die Besonderheiten erhaltenswerter Gebäude, Plätze und Gesamtanlagen erläuterte.

 

In der Sitzung vom 25.05.2023 erfolgte dann der Aufstellungsbeschluss.

 

Da 8 Mitglieder des Gemeinderats befangen waren und nur 4 Rätinnen und Räte stimmberichtigt, kam es zu großem Unmut.

Dieser wurde noch gesteigert, als am 22.06. die „Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht der nach §25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für den Bereich des Entwicklungsgebiets Ortskern“ auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung stand, bei der sich dieselben 8 Gemeinderatsmitglieder wieder befangen vom Ratstisch entfernen mussten. Der Tagesordnungspunkt wurde daraufhin auf Antrag von Gemeinderat Hans-Peter Beck vertagt.

Am 17. Juli fand ein Ortsrundgang mit Jürgen Schill und Bürgermeister Dr. Widmann für AnwohnerInnen und interessierte BürgerInnen statt. Im Anschluss stellte Jürgen Schill die Satzung vor und beantwortete gemeinsam mit BM Widmann Fragen der BürgerInnen Die Stimmung war sehr emotionsgeladen und einer sachlichen Auseinandersetzung mit der Thematik nicht zuträglich.

Geltungsbereich Erhaltungssatzung, Entwurf
23-03-21 Lageplan Geltungsbereich Erhalt[...]
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Bei der Erhaltungssatzung handelt es sich um einen vorläufigen Entwurf, der im Rat noch diskutiert und abgestimmt werden wird. Konstruktive Vorschläge seitens der Bürgerinnen und Bürger sind uns willkommen. Nutzen Sie hierfür einfach das E-Mail-Formular.

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Ausgestaltung der Erhaltungssatzung für Ebringen

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